- 22.05.2026
Bundestag beschließt Apothekenreform Mehr Verantwortung für Apotheken, bessere Versorgung für Patienten
Mit der heutigen Verabschiedung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) hat der Deutsche Bundestag wichtige Verbesserungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie für die Arbeit der Apotheken beschlossen. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg begrüßt insbesondere Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Stärkung des Notdienstes sowie zur Weiterentwicklung der heilberuflichen Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker.
„Das Gesetz setzt an mehreren entscheidenden Stellen an und verbessert die Versorgung im Alltag spürbar“, erklärt der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Martin Braun. „Die Apotheken vor Ort erhalten mehr Handlungsspielraum, um Patientinnen und Patienten schnell und zuverlässig zu versorgen. Angesichts des demographischen Wandels und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems ist es notwendig, gesundheitliche Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen und die Primärversorgung breiter aufzustellen. Apotheken können hier einen wichtigen Beitrag leisten – niedrigschwellig, wohnortnah und ohne lange Wartezeiten.“
Positiv bewertet die Kammer, dass das Angebot pharmazeutischer Dienstleistungen ausgebaut und Tests zur Früherkennung von Krankheiten und Präventionszwecken ermöglicht werden. Diese Entwicklungen seien ein großer Gewinn für Patientinnen und Patienten, für die der Zugang dadurch erheblich erleichtert wird. Gleichzeitig sieht die Kammer darin eine Anerkennung der heilberuflichen Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Erhöhung der Notdienstpauschale, womit eine Idee der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg aufgegriffen wird. Der Apothekennotdienst gehört zu den zentralen Säulen der flächendeckenden Gesundheitsversorgung und wird von der Bevölkerung intensiv genutzt. Gerade in ländlich geprägten Regionen leisten Apotheken damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die höhere Pauschale stärkt die finanzielle Grundlage des weiterhin defizitären Notdienstes und hilft dabei, das bestehende Versorgungssystem zu erhalten.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sieht das ApoVWG insgesamt als einen Schritt in die richtige Richtung, betont jedoch zugleich, dass noch weiterer politischer Handlungsbedarf besteht. „Die jetzt beschlossenen Ansätze müssen konsequent weitergedacht werden“, so Braun. „Wenn Apotheken dauerhaft Aufgaben in Prävention und Primärversorgung übernehmen sollen, braucht es verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und eine noch bessere Einbindung in die moderne Ausgestaltung unseres Gesundheitssystems. Wir vertrauen darauf, dass die Bundesregierung ihr Versprechen hält und die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Anpassung des Honorars nun auch tatsächlich umsetzt und so die erheblichen Kostensteigerungen in den letzten zwanzig Jahren zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg (LAK BW) ist die Berufsvertretung der knapp 14.000 Apothekerinnen und Apothekern im Land, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern, in der Industrie, in der Verwaltung, in der Bundeswehr sowie in Forschung und Lehre tätig sind. Sie setzt sich in Politik und Gesundheitswesen für die Belange der Apothekerinnen und Apotheker ein. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert sie eine wirksame Selbstverwaltung und übernimmt gleichzeitig hoheitliche Aufgaben.
Kontakt:
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Pressesprecherin
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
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